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Batteriespeicher-Förderung
Progres NRW Klimaschutztechnik

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Das Förderprogramm für Batteriespeicher wurde 01.04.2022 beendet.

Förderprogramm aktuell geschlossen,

Hier wurde in den vergangenen Monaten das Batteriespeicher-Förderprogramm des Bundeslandes NRW vorgestellt, das bis
30. Juni 2024 laufen sollte. Seit dem 1. April 2022 ist das Programm allerdings beendet, da die Mittel aktuell ausgeschöpft sind. Eine Antragsstellung ist somit derzeit nicht möglich, bereits eingegangene Anträge werden aber chronologisch abgearbeitet und auch ausgezahlt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, ob und wann ein neues Programm wieder aufgelegt wird.

Photovoltaik Stromspeicher Förderung Progres NRW Klimaschutztechnik

Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik

Ab sofort kann bei der Bezirksregierung Arnsberg, wieder ein Antrag auf Förderung für Ihren Batterie-Stromspeicher gestellt werden.


    Wer kann Anträge stellen?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten 
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

    

    Was wird gefördert?

  • Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.
  • Die Photovoltaikanlage darf bei Antragsstellung maximal 3 Monate in Betrieb sein. (Maßgeblich ist das Datum im Marktstammdatenregister)


    Wieviel Förderung gibt es?

  • 100 € pro Kilowattstunde Speicherkapazität
  • maximale Förderhöhe liegt bei 75.000 € 
  • Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote zulässig.

                                  

     Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die angeschlossenen Photovoltaikanlage muss neu errichtet werden.
  • Das Verhältnis der Photovoltaikanlage in kWp zur Speicherkapazität des Batteriespeichers in kWh darf maximal 1 zu 3 betragen.
  • Für jede Photovoltaikanlage und jeden Standort ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein System beschränkt.

   

    Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • holen Sie sich bei uns ein Angebot ein.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Angebot hochladen.
  • Darauf erhalten Sie eine Eingangsbestätigungsmail, über einen Link können gegebenenfalls weitere Formulare eingereicht werden.
  • Nach positiver Prüfung des Antragserhalten Sie den Zuwendungsbescheid, jetzt darf die Maßnahme durchgeführt werden.
  • Nach Bau der Anlage kann die Zuwendung abgerufen werden
  • Nach erfolgter positiver Prüfung des Auszahlungsantrages, wird das Fördergeld überwiesen.

                                                                                                                                                                      

    Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

  • Ein Antrag kann über den 20. November 2021 immer noch gestellt werden.
  • Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde.

Das Förderprogramm für Batteriespeicher wurde zum 01.04.2022 beendet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Arnsberg

Das benötigte Antragsformular finden Sie hier!