Ab sofort kann bei der Bezirksregierung Arnsberg, wieder ein Antrag auf Förderung für Ihren Batterie-Stromspeicher gestellt werden.
Wer kann Anträge stellen?
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Was wird gefördert?
- Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.
- Die Photovoltaikanlage darf bei Antragsstellung maximal 3 Monate in Betrieb sein. (Maßgeblich ist das Datum im Marktstammdatenregister)
Wieviel Förderung gibt es?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die angeschlossenen Photovoltaikanlage muss neu errichtet werden.
- Das Verhältnis der Photovoltaikanlage in kWp zur Speicherkapazität des Batteriespeichers in kWh darf maximal 1 zu 3 betragen.
- Für jede Photovoltaikanlage und jeden Standort ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein System beschränkt.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- holen Sie sich bei uns ein Angebot ein.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Angebot hochladen.
- Darauf erhalten Sie eine Eingangsbestätigungsmail, über einen Link können gegebenenfalls weitere Formulare eingereicht werden.
- Nach positiver Prüfung des Antragserhalten Sie den Zuwendungsbescheid, jetzt darf die Maßnahme durchgeführt werden.
- Nach Bau der Anlage kann die Zuwendung abgerufen werden
- Nach erfolgter positiver Prüfung des Auszahlungsantrages, wird das Fördergeld überwiesen.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
- Ein Antrag kann über den 20. November 2021 immer noch gestellt werden.
- Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde.