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Förderprodukt „Solarstrom für Elektroautos“ kann nicht fortgesetzt werden!
Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fortgeführt werden.
Das gilt auch für das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
✔ der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
✔ der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
✔ der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
✔ der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
✔ ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
• Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu unbenutzt und ungebraucht an.
• Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher bestellt.
• Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
• Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
• Bei Neubauten vor Einzug
• Bei ausschließlich vermietete Objekte
• Bei Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
• Bei Eigentumswohnungen
• die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Gefördert werden Privatpersonen, die
• ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen
• Eigentum oder Leasing oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.
Zuschusshöhe und Auszahlung
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
• für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal
• für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
• für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.
Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
1 Zuschuss beantragen
Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.
2 Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
3 Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
• Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher.
• Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
• Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
• Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos).
Nachdem Ihre Angaben geprüft wurden, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Hier können Sie auf der Seite der KfW-Bank, einen Vorab-Online-Check durchführen
Vorab-Online-Check der KfW
Das Förderprogramm ist beendet!
Zinsgünstige Darlehen
Das Wichtigste in Kürze
Die KFW-Bank fördert Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen über das Programm 270. Um das KFW Darlehen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich am besten an Ihre Hausbank. Alternativ stehen auch sogenannte Öko-Kredite von diversen Banken, zur Finanzierung von PV-Anlagen, mit attraktiven Zinsen zur Verfügung.