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Photovoltaik Förderung der KfW Bank

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Solarstrom für Elektroautos    


Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

Förderprodukt „Solarstrom für Elektroautos“ kann nicht fortgesetzt werden!


Aufgrund der erforderlichen Haushalts­konsolidierung und der erfolgten Schwer­punkt­setzung im Bundes­haushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förder­programme des Bundes­ministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fort­geführt werden.

Das gilt auch für das Förder­programm „Solarstrom für Elektroautos“. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.


Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Förder­voraus­setzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zu­schuss für Sie reserviert.

  • Wenn Sie planen, eine Photovoltaik­anlage zu installieren, könnte Sie auch unser Förder­kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) interessieren.
  • Zusätzlich bieten verschiedene Bundes­länder und Kommunen Förderungen an. Bitte erkundigen Sie sich hierzu beim Förder­institut Ihres Bundes­landes oder bei Ihrer Kommune.

Das Wichtigste in Kürze


  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher
  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen


Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

✔ der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
✔ der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
✔ der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
✔ der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
✔ ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage


• Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrikneu unbenutzt und ungebraucht an.
• Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher bestellt.
• Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.
• Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.


• Bei Neubauten vor Einzug
• Bei ausschließlich vermietete Objekte
• Bei Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
• Bei Eigentumswohnungen
• die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss


Gefördert werden Privatpersonen, die

• ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen
• Eigentum oder Leasing oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben.


Zuschusshöhe und Auszahlung

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
• für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal
• für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
• für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.


1 Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.

2 Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

3 Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

• Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Lade­station, zur Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher.
• Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
• Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
• Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).

Nachdem Ihre Angaben geprüft wurden, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Hier können Sie auf der Seite der KfW-Bank, einen Vorab-Online-Check durchführen

Vorab-Online-Check der KfW

Zinsgünstige Darlehen 

Für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Das Wichtigste in Kürze


  • Kredit ab 5,21 % effektivem Jahreszins (Stand 03.24)
  • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Die KFW-Bank fördert Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen über das Programm 270. Um das KFW Darlehen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich am besten an Ihre Hausbank. Alternativ stehen auch sogenannte Öko-Kredite von diversen Banken, zur Finanzierung von PV-Anlagen, mit attraktiven Zinsen zur Verfügung.