AE-Tec Home >> Elektromobilität >> Förderung Ladestationen
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur
Ladepunkte < 50 Kilowatt:
natürliche Personen als Privatpersonen, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
oder
Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt:
natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
oder
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Öffentliche Ladeinfrastruktur
Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Ladepunkte < 50 Kilowatt
Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammt beziehungsweise die Stromerzeugungsanlage eine Mindestnennleistung aufweisen muss.
Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch einen Fachunternehmer unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 beziehungsweise 50 Kilowatt betragen.
Bei öffentlicher Ladeinfrastruktur ist die Antragstellung ausgeschlossen, soweit im Einzelfall noch mit Erfolg ein Antrag für ein anderes Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden kann oder soweit noch Mittel aus einem erfolgreich beschiedenen Antrag für ein solches Förderprogramm abgerufen werden kann.
Hier geht's zum Antragsformular
Sehr geehrte Interessenten, bitte beachten Sie, dass wir aus Kapazitätsgründen Ladestationen nur zeitgleich mit dem Bau einer Photovoltaikanlage installieren können.